Trotz der schon am Dienstag vorliegenden Auslegungshinweise (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/21-03-07-auslegungshinweise_cokobev.pdf) verhindern die SPD-Fraktion und die Stadtverwaltung die sofortige Wiederinbetriebnahme des Sportbades im AquaPark.
Was in einer Großstadt wie Frankfurt (https://www.faz.net/aktuell/sport/rhein-main-sport/frankfurter-vereinsschwimmer-duerfen-nach-corona-lockerungen-wieder-in-die-baeder-17234337.html) möglich ist, sollte doch in kleinen, überschaubaren Region wie Baunatal leicht zu realisieren sein; sofern der politische Wille vorhanden ist (?).
Selbst nach dem zuletzt in der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, wenn Lockerungen durch die Bundes- und Landesregierung ausgesprochen werden und stabile Inzidenzwerte in Baunatal und im Landkreis Kassel bestehen, das Sportbad schnellstmöglich für Trainingszwecke betriebsfähig zu machen und für Sportvereine freizugeben".
Die Landesregierung hat die Vorgaben geschaffen. Unabhängig von Inzidenzwerten ist die Öffnung für den Vereinssport freigegeben.
Für die Schwimmvereine relevant ist insbesondere der Absatz (Seite 20 der Auslegungshinweise):
Schwimmbäder und Badeanstalten an Gewässern
Schwimmbäder, Freibäder, Badeseen, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen sind für
den Publikumsverkehr seit dem 2. November 2020 geschlossen. Zulässig ist jedoch die Nutzung für:
• Spitzen- und Profisport.
• Schulsport.
• Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des SGB IX.
• Trainingsbetrieb zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der in der Wasserrettung aktiven Organisationen (bspw. DLRG Hessen und DRK Wasserwacht).
• Schwimmunterricht und organisiertes Schwimmtraining von Schwimmvereinen und Schwimmschulen (beispielsweise zur Erlangung des Seepferdchens oder eines Deutschen Schwimmabzeichens) unter Einhaltung der Regeln des § 2 Abs. 2.
Der Trainingsbetrieb ist nur dann zulässig, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde
liegt und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden.
Ziel des Verordnungsgebers ist es Kindern bis einschließlich 14 Jahren die Möglichkeit zu geben Schwimmen zu lernen und/oder zu verbessern. Annähernd 100000 Kinder in Hessen konnten durch die Coronapandemie bisher nicht schwimmen lernen.
Nach der aktuellen Corona-Verordnungslage sind also Schwimmkurse und Schwimmtraining erlaubt.